Die MEYER ACCOUNTING ist eine Einzelfirma und hat ihren Sitz in Oberbipp, Schweiz. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind auf alle an die MEYER ACCOUNTING erteilten Aufträge und auf jedes Rechtsverhältnis anwendbar, welches sich aus oder im Zusammenhang mit diesen ergibt, einschliesslich aller Folgeinstruktionen oder -aufträge durch die Klientschaft. Ausgenommen sind die Dienstleistungen der MEYER ACCOUNTING im Zusammenhang mit der Buchhaltungs-Software, für welche die separaten «Nutzungsbedingungen über die Software-as-a-Service-Leistungen» gelten. Diese AGB sind nur insoweit anwendbar, als die MEYER ACCOUNTING mit der Klientschaft nichts anderes vereinbart hat (z. B. in einer Mandatsvereinbarung oder den allgemeinen Nutzungs- und Datenschutzbedingungen der MEYER ACCOUNTING bei Benutzung von Cloud Diensten). Im Falle von Widersprüchen zwischen der Mandatsvereinbarung, den allgemeinen Nutzungs- und Datenschutzbedingungen der MEYER ACCOUNTING bei Benutzung von Cloud Diensten, diesen AGB und einer durch die Klientschaft erteilten Vollmacht sollen die Dokumente in der vorgenannten Reihenfolge massgeblich sein.
Für jedes Mandatsverhältnis zwischen der MEYER ACCOUNTING und ihrer Klientschaft ist eine ausdrückliche Zustimmung der MEYER ACCOUNTING erforderlich. Jedes Mandatsverhältnis gilt als mit der MEYER ACCOUNTING geschlossen, auch wenn die Klientschaft ausdrücklich oder implizit beabsichtigt, dass das Mandatsverhältnis mit einer bestimmten Person abgewickelt wird. Dies gilt insbesondere auch dann – jedoch nicht begrenzt darauf – wenn eine Vollmacht zugunsten einer bestimmten Person ausgestellt wird. Die MEYER ACCOUNTING nimmt Instruktionen von der Klientschaft oder den von ihr dafür bezeichneten Personen entgegen. Die Klientschaft stimmt zu, dass die MEYER ACCOUNTING berechtigt ist, sich auf Instruktionen von solchen Personen zu verlassen. Es liegt in der Verantwortung der Klientschaft sicherzustellen, dass die MEYER ACCOUNTING alle sachdienlichen Informationen erhält, die zur Erfüllung des Mandats notwendig sind. Die MEYER ACCOUNTING wird die von der Klientschaft oder von anderen im Auftrag der Klientschaft handelnden Personen erhaltenen Informationen nicht verifizieren oder überprüfen. Die Klientschaft erkennt an, dass die MEYER ACCOUNTING sich bei der Erfüllung des Mandats auf diese Informationen verlassen kann. Falls die MEYER ACCOUNTING für dieselbe Klientschaft in verschiedenen Angelegenheiten tätig ist, sollte die Klientschaft nicht davon ausgehen, dass Informationen, welche einer Person in einer bestimmten Angelegenheit kommuniziert wurden, auch an andere Personen, welche in einer anderen Angelegenheit beschäftigt sind, weitergegeben werden. Die Klientschaft ist also gehalten, alle Informationen, welche für eine Angelegenheit von Bedeutung sind, direkt der entsprechenden Ansprechperson mitzuteilen. Terminangaben gelten als Zielsetzungen, soweit nicht ausdrücklich verbindliche Termine vereinbart sind.
Sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, stimmt die
Klientschaft zu, dass die MEYER ACCOUNTING ihre Leistungen nach
aufgewendeter Zeit in Rechnung stellt. Die MEYER ACCOUNTING verrechnet
alle im Beratungsumfang des Mandates erbrachten Leistungen,
einschliesslich Abklärungen, Dokumentationen, Besprechungen, Reisen usw.
Der anwendbare Stundensatz hängt von der Erfahrung und Seniorität der
beteiligten Experten ab. Die MEYER ACCOUNTING behält sich das Recht
vor, die Stundensätze einseitig auf jährlicher Basis anzupassen.
Jeder Kostenvoranschlag, jede Schätzung oder Angabe zu erwartenden
Honoraren dient lediglich der unverbindlichen Einschätzung, sofern keine
andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Darüber hinaus sind
alle Kostenvoranschläge, Schätzungen, Fixhonorare oder Obergrenzen für
Honorare exklusive Auslagen, Steuern usw. zu verstehen.
Die MEYER ACCOUNTING berechnet neben dem Honorar eine
Kleinspesenpauschale, um die allgemeinen Bürokosten wie Versand,
Telefon- und Faxkosten, elektronische Kommunikation, Fotokopien, sowie
die Bereitstellung von Dokumenten und Datenbankrecherchen abzudecken.
Die MEYER ACCOUNTING behält sich das Recht vor, eventuelle Drittrechnungen direkt an die Klientschaft weiterzuleiten.
Im Namen und auf Rechnung der Klientschaft kann die MEYER ACCOUNTING
Dienstleistungen von Dritten in Anspruch nehmen, wie zum Beispiel
Übersetzungsdienstleistungen. Sie ist befugt, entsprechende Verträge für
diese Dienstleistungen im Namen und auf Rechnung der Klientschaft
abzuschließen.
Sofern nicht anders angegeben, sind alle Beträge ohne Mehrwertsteuer
(MwSt.) zu verstehen. Die MEYER ACCOUNTING wird der Klientschaft die
fällige MwSt. zusätzlich in Rechnung stellen.
Darüber hinaus trägt die Klientschaft alle anfallenden ausländischen
Steuern und Abzüge und wird von der MEYER ACCOUNTING oder Dritten
hierfür in Rechnung gestellt.
Sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, müssen alle
Rechnungen der MEYER ACCOUNTING innerhalb von 30 Tagen nach
Ausstellungsdatum beglichen werden. Die Klientschaft darf die Zahlung
nicht aufschieben oder mit anderen Forderungen verrechnen.
Falls die Zahlung nicht innerhalb dieser Frist erfolgt, gerät die
Klientschaft automatisch in Verzug und muss die gesetzlichen
Verzugszinsen zahlen. Zudem behält sich die MEYER ACCOUNTING das Recht
vor, ihre Tätigkeit für dieses oder auch andere Mandate der Klientschaft
einzustellen. Die Stunden, die von den Mitarbeitern der MEYER
ACCOUNTING für die Durchsetzung des Zahlungsanspruchs aufgewendet
werden, werden zum üblichen Stundenansatz in Rechnung gestellt.
Die Klientschaft entbindet die MEYER ACCOUNTING und jegliche
Mitarbeiter, Konsulenten, Anwälte, Partner oder andere mit der MEYER
ACCOUNTING verbundenen Personen oder Unternehmen unwiderruflich von
deren beruflicher Geheimhaltungspflicht bei
Zwangsvollstreckungsmassnahmen, Gerichts- und/oder Schiedsverfahren in
dem für die Verfolgung und Durchsetzung der Ansprüche auf Honorare und
Auslagen der MEYER ACCOUNTING nötigen Ausmass.
Die MEYER ACCOUNTING kann die Klientschaft auffordern, einen Kostenvorschuss für Honorare und Auslagen zu zahlen. Die MEYER ACCOUNTING behält sich das Recht vor, diesen Vorschussbetrag zu einem späteren Zeitpunkt zu erhöhen. Kostenvorschüsse werden während der Dauer des Mandatsverhältnisses vorgetragen und bei Beendigung des Mandatsverhältnisses von der Schlussrechnung in Abzug gebracht.
Die MEYER ACCOUNTING untersteht beruflichen Geheimhaltungspflichten. Die
MEYER ACCOUNTING behandelt alle von der Klientschaft erhaltenen
Informationen, welche nicht allgemein bekannt sind, vertraulich. Dennoch
stimmt die Klientschaft zu, dass die MEYER ACCOUNTING relevante
Informationen offenlegen darf, um sich selbst zu schützen und/oder zu
verteidigen in einem tatsächlichen oder angedrohten Zivil-, Gerichts-
oder Regulierungsverfahren oder um ihre Ansprüche gegenüber der
Klientschaft gemäss Abschnitt 3.4. oben durchzusetzen. Ausserdem kann
die MEYER ACCOUNTING im Vertrauen auch relevante Informationen an ihre
Versicherer, Versicherungsbroker, Revisoren und Berater weitergeben.
Aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen zur Bekämpfung der Geldwäscherei-
und der Terrorismusfinanzierung sowie aufgrund von
Sanktionsbestimmungen kann die MEYER ACCOUNTING zudem gegenüber den
zuständigen Behörden verpflichtet sein, gewissen Offenlegungspflichten
nachzukommen. Solche Verpflichtungen gehen den beruflichen
Geheimhaltungspflichten der MEYER ACCOUNTING vor. In diesem Fall wird
die MEYER ACCOUNTING (wo zulässig und durchführbar) die Klientschaft
über die Aufforderung oder die Notwendigkeit zur Offenlegung
informieren.
Die MEYER ACCOUNTING kann bestimmte Dienstleistungen (insbesondere in
Bezug auf ausländisches Recht) und Supportleistungen (wie z. B.
Übersetzungen, Dolmetschdienstleistungen, etc.) auslagern, sofern die
Supportdienstleister der Geheimhaltung zugestimmt haben.
Ohne ausdrückliche anderslautende Weisung ist es der MEYER ACCOUNTING
erlaubt, mit Angestellten, Konsulenten oder Organen der Gesellschaft der
Klientschaft (oder verbundenen Unternehmen) zu kommunizieren und
Informationen zum Zweck der Dienstleistungserbringung auszutauschen.
Es kann vorkommen, dass die MEYER ACCOUNTING für andere Personen tätig
ist oder über gewisse Informationen betreffend solche Personen verfügt,
welche in ähnlichen Geschäftsbereichen wie die Klientschaft tätig sind
oder welche die Klientschaft als Konkurrenz betrachten kann. Die MEYER
ACCOUNTING untersteht keiner Pflicht, solche Informationen der
Klientschaft bekannt zu geben.
Die MEYER ACCOUNTING kann zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten
Daten und Informationen der Klientschaft weitergeben, wenn die
Klientschaft dem ausdrücklich zugestimmt hat, die MEYER ACCOUNTING
rechtlich dazu verpflichtet ist oder soweit dies zur Erbringung der von
der Klientschaft angeforderten Dienstleistungen erforderlich ist. Die
Nutzung der weitergegebenen Daten durch die Dritten ist streng auf die
vertraglich vereinbarten Zwecke beschränkt. Die MEYER ACCOUNTING darf
die Klientendaten systematisch im eigenen CRM-System erfassen und die
Daten benutzen, um die Klientschaft betreffend weitere Dienstleistungen
anzuschreiben. Im Weiteren richten sich die diesbezüglichen Rechte und
Pflichten der MEYER ACCOUNTING nach der jeweils gültigen
Datenschutzerklärung, welche auf der Website www.MEYER ACCOUNTING.ch
abgerufen werden kann.
Es kann vorkommen, dass die MEYER ACCOUNTING ein Mandat nicht annehmen
kann oder die Tätigkeit für die Klientschaft aufgrund von gesetzlichen
oder standesrechtlichen Regeln einstellen muss, falls ein Konflikt
zwischen den Verpflichtungen der MEYER ACCOUNTING gegenüber der
Klientschaft und anderen Klienten oder zwischen den Interessen der MEYER
ACCOUNTING und den Interessen der Klientschaft besteht. Die
Klientschaft stimmt zu, der MEYER ACCOUNTING jederzeit alle für die
Durchführung einer Konfliktsuche erforderlichen Informationen zur
Verfügung zu stellen. Ausserdem ist die Klientschaft gehalten, die MEYER
ACCOUNTING umgehend über irgendwelche Umstände zu informieren, welche
in ihren Augen einen potenziellen Interessenkonflikt darstellen könnten.
Die Klientschaft anerkennt, dass die MEYER ACCOUNTING bei einer Annahme
eines Mandates keine Exklusivität in Bezug auf Beratung zu einer
bestimmten Branche oder einem bestimmten Markt garantiert.
Vorbehaltlich gesetzlicher und berufsständischer Regeln kann die MEYER
ACCOUNTING bei Transaktionen, Streitigkeiten oder anderen
Angelegenheiten, an denen die Klientschaft oder mit der Klientschaft
verbundene Einheiten ein Interesse haben, für andere Klienten agieren,
sofern die MEYER ACCOUNTING dabei nicht ihre Pflichten gegenüber der
Klientschaft verletzt.
Ohne ausdrückliche andere schriftliche Anweisung stimmt die Klientschaft
zu, dass die MEYER ACCOUNTING elektronische Hilfsmittel ohne
Verschlüsselung benutzen kann, um mit der Klientschaft oder mit Dritten
über die Belange der Klientschaft zu kommunizieren. Die Klientschaft
anerkennt, dass die Kommunikation über elektronische Hilfsmittel, wie z.
B. E-Mail, Fax oder internetbasierte Anwendungen, mit Risiken verbunden
ist. Im Speziellen besteht das Risiko, dass Dritte über die
Kommunikationsinhalte Kenntnis erlangen, dass die Inhalte solcher
Kommunikation mit Computerviren infiziert, manipuliert oder korrumpiert
werden können oder dass solche Kommunikation falsch zugestellt,
verzögert oder nicht erhalten werden kann. Die MEYER ACCOUNTING ist für
solche Risiken nicht haftbar.
Die MEYER ACCOUNTING weist die Klientschaft an, eigene Virenprüfungen
auf allen ihren Systemen, Daten und Kommunikationsmitteln
durchzuführen.
Beanstandungen aus dem erteilten Auftrag sind umgehend vorzunehmen. Die MEYER ACCOUNTING ist zur Nachbesserung berechtigt.
Die MEYER ACCOUNTING haftet nur für rechtswidrige Absicht und grobe Fahrlässigkeit.
Die Klientschaft erklärt sich damit einverstanden, dass sich
allfällige Haftungsansprüche ausschliesslich gegen die MEYER ACCOUNTING
richten. Hiermit erklärt die Klientschaft, dass sie keine Klagen oder
Verfahren einleitet und auf entsprechende Ansprüche gegenüber
Angestellten, Konsulenten, Anwälten, Partnern oder anderen mit der MEYER
ACCOUNTING verbundenen Personen verzichtet.
Jegliche Beratung durch die MEYER ACCOUNTING erfolgt ausschliesslich
zur Verwendung und Nutzung durch die Klientschaft und darf durch die
Kunden ohne die vorgängige schriftliche Zustimmung von der MEYER
ACCOUNTING nicht für andere Zwecke genutzt oder als Grundlage verwendet
oder anderen Personen bekannt gegeben werden (ausser gegenüber Beratern
der Klientschaft, welche über diese Kenntnisse verfügen müssen, sich
jedoch nicht auf solche Ratschläge abstützen dürfen).
Falls die Rolle der MEYER ACCOUNTING darin besteht, die Klientschaft
darin zu unterstützen, die Tätigkeit von anderen Beratern der
Klientschaft zu koordinieren, ist die MEYER ACCOUNTING nicht
verantwortlich für deren Beratungsleistungen. Es liegt in der
Verantwortung der Klientschaft, sicherzustellen, dass ihr diese
Beratungsleistungen zukommen, sie diese berücksichtigt und diese für die
Zwecke der Klientschaft geeignet sind.
Ohne ausdrückliche gegenteilige Abrede ist die MEYER ACCOUNTING weder
für Beratungen über ausländisches Recht, d.h. nicht Schweizer Recht,
noch für steuerliche Beratungen haftbar. Die MEYER ACCOUNTING ist auch
nicht verpflichtet, eine bereits erteilte Auskunft der Klientschaft auf
den neusten Stand zu bringen.
Die Haftung der MEYER ACCOUNTING ist auf das 3-fache des bezahlten Jahreshonorars beschränkt.
Die Klientschaft kann allfällige Beschwerden dem verantwortlichen Mandatsleiter mitteilen. Falls die Angelegenheit dadurch nicht zur Zufriedenheit der Klientschaft gelöst wird oder die Klientschaft weitere Anliegen hat, kann die Klientschaft solche Beschwerden schriftlich an jedes Mitglied der Geschäftsleitung der MEYER ACCOUNTING adressieren.
Der Auftrag endet durch Erfüllung bzw. das Erbringen der vereinbarten
Leistung, durch Ablauf der vereinbarten Dauer oder durch Kündigung. Die
Klientschaft sowie die MEYER ACCOUNTING haben das Recht, das
Mandatsverhältnis sowie auf dessen Grundlage ausgestellte Vollmachten
jederzeit einseitig aufzulösen.
Die MEYER ACCOUNTING ist insbesondere bei drohender Insolvenz,
Forderungsausständen mit Überfälligkeiten von mehr als 90 Tagen oder
Überschuldung der Klientschaft berechtigt, die Leistungen sofort und
ohne Pflicht zur Weiterführung der angefangenen Arbeiten zu kündigen.
Gleich verhält es sich, wenn die Klientschaft ein rechtswidriges
Verhalten von der MEYER ACCOUNTING verlangt. In allen Fällen stehen
dieser die Honoraransprüche für die erbrachten Leistungen zu und zwar
ungeachtet der Nichtvollendung der Arbeiten.
Die Klientschaft schuldet der MEYER ACCOUNTING die bis zum Zeitpunkt
der Beendigung des Mandates angefallenen Honorare, Auslagen und
Aufwendungen sowie jene Honorare, Auslagen und Aufwendungen, die
notwendigerweise im Zusammenhang mit der Beendigung des
Mandatsverhältnisses oder mit der Übergabe der Arbeit an einen anderen
Berater nach Wahl der Klientschaft entstehen.
Die MEYER ACCOUNTING bewahrt die Akten während einer Dauer von 10
Jahren nach Beendigung des Mandatsverhältnisses oder nach Abschluss
eines Auftrags auf. Nach Ablauf dieser Zeit kann die MEYER ACCOUNTING
diese Akten ohne vorherige Ankündigung vernichten.
Das Rechtsverhältnis zwischen der Klientschaft und der MEYER
ACCOUNTING untersteht in allen Aspekten materiellem schweizerischen
Recht.
Alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem
Rechtsverhältnis sind durch die ordentlichen Schweizer Gerichte zu
entscheiden. Der Gerichtsort ist Oberaargau, Schweiz.
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB für ungültig erklärt
werden, bleiben die weiteren Bestimmungen davon unberührt. Die
ungültigen Bestimmungen sind durch wirtschaftlich möglichst
gleichwertige, rechtmässige Bestimmungen zu ersetzen.
Oberbipp, 01.10.2020