Allgemeine Geschäftsbe​dingungen

1. Anwendbarkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die MEYER ACCOUNTING ist eine Einzelfirma und hat ihren Sitz in Oberbipp, Schweiz. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind auf alle an die MEYER ACCOUNTING erteilten Aufträge und auf jedes Rechtsverhältnis anwendbar, welches sich aus oder im Zusammenhang mit diesen ergibt, einschliesslich aller Folgeinstruktionen oder -aufträge durch die Klientschaft. Ausgenommen sind die Dienstleistungen der MEYER ACCOUNTING im Zusammenhang mit der Buchhaltungs-Software, für welche die separaten «Nutzungsbedingungen über die Software-as-a-Service-Leistungen» gelten. Diese AGB sind nur insoweit anwendbar, als die MEYER ACCOUNTING mit der Klientschaft nichts anderes vereinbart hat (z. B. in einer Mandatsvereinbarung oder den allgemeinen Nutzungs- und Datenschutzbedingungen der MEYER ACCOUNTING bei Benutzung von Cloud Diensten). Im Falle von Widersprüchen zwischen der Mandatsvereinbarung, den allgemeinen Nutzungs- und Datenschutzbedingungen der MEYER ACCOUNTING bei Benutzung von Cloud Diensten, diesen AGB und einer durch die Klientschaft erteilten Vollmacht sollen die Dokumente in der vorgenannten Reihenfolge massgeblich sein.

2. Mandatsverhältnis und Instruktionen

Für jedes Mandatsverhältnis zwischen der MEYER ACCOUNTING und ihrer Klientschaft ist eine ausdrückliche Zustimmung der MEYER ACCOUNTING erforderlich. Jedes Mandatsverhältnis gilt als mit der MEYER ACCOUNTING geschlossen, auch wenn die Klientschaft ausdrücklich oder implizit beabsichtigt, dass das Mandatsverhältnis mit einer bestimmten Person abgewickelt wird. Dies gilt insbesondere auch dann – jedoch nicht begrenzt darauf – wenn eine Vollmacht zugunsten einer bestimmten Person ausgestellt wird. Die MEYER ACCOUNTING nimmt Instruktionen von der Klientschaft oder den von ihr dafür bezeichneten Personen entgegen. Die Klientschaft stimmt zu, dass die MEYER ACCOUNTING berechtigt ist, sich auf Instruktionen von solchen Personen zu verlassen. Es liegt in der Verantwortung der Klientschaft sicherzustellen, dass die MEYER ACCOUNTING alle sachdienlichen Informationen erhält, die zur Erfüllung des Mandats notwendig sind. Die MEYER ACCOUNTING wird die von der Klientschaft oder von anderen im Auftrag der Klientschaft handelnden Personen erhaltenen Informationen nicht verifizieren oder überprüfen. Die Klientschaft erkennt an, dass die MEYER ACCOUNTING sich bei der Erfüllung des Mandats auf diese Informationen verlassen kann. Falls die MEYER ACCOUNTING für dieselbe Klientschaft in verschiedenen Angelegenheiten tätig ist, sollte die Klientschaft nicht davon ausgehen, dass Informationen, welche einer Person in einer bestimmten Angelegenheit kommuniziert wurden, auch an andere Personen, welche in einer anderen Angelegenheit beschäftigt sind, weitergegeben werden. Die Klientschaft ist also gehalten, alle Informationen, welche für eine Angelegenheit von Bedeutung sind, direkt der entsprechenden Ansprechperson mitzuteilen. Terminangaben gelten als Zielsetzungen, soweit nicht ausdrücklich verbindliche Termine vereinbart sind.

3. Honorar und Rechnungsstellung

3.1. Stundensätze

Sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, stimmt die Klientschaft zu, dass die MEYER ACCOUNTING ihre Leistungen nach aufgewendeter Zeit in Rechnung stellt. Die MEYER ACCOUNTING verrechnet alle im Beratungsumfang des Mandates erbrachten Leistungen, einschliesslich Abklärungen, Dokumentationen, Besprechungen, Reisen usw. 

Der anwendbare Stundensatz hängt von der Erfahrung und Seniorität der beteiligten Experten ab. Die MEYER ACCOUNTING behält sich das Recht vor, die Stundensätze einseitig auf jährlicher Basis anzupassen. 

Jeder Kostenvoranschlag, jede Schätzung oder Angabe zu erwartenden Honoraren dient lediglich der unverbindlichen Einschätzung, sofern keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Darüber hinaus sind alle Kostenvoranschläge, Schätzungen, Fixhonorare oder Obergrenzen für Honorare exklusive Auslagen, Steuern usw. zu verstehen.

3.2. Auslagen

Die MEYER ACCOUNTING berechnet neben dem Honorar eine Kleinspesenpauschale, um die allgemeinen Bürokosten wie Versand, Telefon- und Faxkosten, elektronische Kommunikation, Fotokopien, sowie die Bereitstellung von Dokumenten und Datenbankrecherchen abzudecken. 

Die MEYER ACCOUNTING behält sich das Recht vor, eventuelle Drittrechnungen direkt an die Klientschaft weiterzuleiten. 

Im Namen und auf Rechnung der Klientschaft kann die MEYER ACCOUNTING Dienstleistungen von Dritten in Anspruch nehmen, wie zum Beispiel Übersetzungsdienstleistungen. Sie ist befugt, entsprechende Verträge für diese Dienstleistungen im Namen und auf Rechnung der Klientschaft abzuschließen.

3.3. Mehrwertsteuer sowie ausländische Steuern und Abzüge

Sofern nicht anders angegeben, sind alle Beträge ohne Mehrwertsteuer (MwSt.) zu verstehen. Die MEYER ACCOUNTING wird der Klientschaft die fällige MwSt. zusätzlich in Rechnung stellen. 

Darüber hinaus trägt die Klientschaft alle anfallenden ausländischen Steuern und Abzüge und wird von der MEYER ACCOUNTING oder Dritten hierfür in Rechnung gestellt.

3.4. Rechnungsstellung und Zahlung

Sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, müssen alle Rechnungen der MEYER ACCOUNTING innerhalb von 30 Tagen nach Ausstellungsdatum beglichen werden. Die Klientschaft darf die Zahlung nicht aufschieben oder mit anderen Forderungen verrechnen. 

Falls die Zahlung nicht innerhalb dieser Frist erfolgt, gerät die Klientschaft automatisch in Verzug und muss die gesetzlichen Verzugszinsen zahlen. Zudem behält sich die MEYER ACCOUNTING das Recht vor, ihre Tätigkeit für dieses oder auch andere Mandate der Klientschaft einzustellen. Die Stunden, die von den Mitarbeitern der MEYER ACCOUNTING für die Durchsetzung des Zahlungsanspruchs aufgewendet werden, werden zum üblichen Stundenansatz in Rechnung gestellt. 

Die Klientschaft entbindet die MEYER ACCOUNTING und jegliche Mitarbeiter, Konsulenten, Anwälte, Partner oder andere mit der MEYER ACCOUNTING verbundenen Personen oder Unternehmen unwiderruflich von deren beruflicher Geheimhaltungspflicht bei Zwangsvollstreckungsmassnahmen, Gerichts- und/oder Schiedsverfahren in dem für die Verfolgung und Durchsetzung der Ansprüche auf Honorare und Auslagen der MEYER ACCOUNTING nötigen Ausmass.

3.5 Kostenvorschuss und Zahlung

Die MEYER ACCOUNTING kann die Klientschaft auffordern, einen Kostenvorschuss für Honorare und Auslagen zu zahlen. Die MEYER ACCOUNTING behält sich das Recht vor, diesen Vorschussbetrag zu einem späteren Zeitpunkt zu erhöhen. Kostenvorschüsse werden während der Dauer des Mandatsverhältnisses vorgetragen und bei Beendigung des Mandatsverhältnisses von der Schlussrechnung in Abzug gebracht.

4. Vertraulichkeit / Offenlegung / Datenschutz

Die MEYER ACCOUNTING untersteht beruflichen Geheimhaltungspflichten. Die MEYER ACCOUNTING behandelt alle von der Klientschaft erhaltenen Informationen, welche nicht allgemein bekannt sind, vertraulich. Dennoch stimmt die Klientschaft zu, dass die MEYER ACCOUNTING relevante Informationen offenlegen darf, um sich selbst zu schützen und/oder zu verteidigen in einem tatsächlichen oder angedrohten Zivil-, Gerichts- oder Regulierungsverfahren oder um ihre Ansprüche gegenüber der Klientschaft gemäss Abschnitt 3.4. oben durchzusetzen. Ausserdem kann die MEYER ACCOUNTING im Vertrauen auch relevante Informationen an ihre Versicherer, Versicherungsbroker, Revisoren und Berater weitergeben.

Aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen zur Bekämpfung der Geldwäscherei- und der Terrorismusfinanzierung sowie aufgrund von Sanktionsbestimmungen kann die MEYER ACCOUNTING zudem gegenüber den zuständigen Behörden verpflichtet sein, gewissen Offenlegungspflichten nachzukommen. Solche Verpflichtungen gehen den beruflichen Geheimhaltungspflichten der MEYER ACCOUNTING vor. In diesem Fall wird die MEYER ACCOUNTING (wo zulässig und durchführbar) die Klientschaft über die Aufforderung oder die Notwendigkeit zur Offenlegung informieren.

Die MEYER ACCOUNTING kann bestimmte Dienstleistungen (insbesondere in Bezug auf ausländisches Recht) und Supportleistungen (wie z. B. Übersetzungen, Dolmetschdienstleistungen, etc.) auslagern, sofern die Supportdienstleister der Geheimhaltung zugestimmt haben.

Ohne ausdrückliche anderslautende Weisung ist es der MEYER ACCOUNTING erlaubt, mit Angestellten, Konsulenten oder Organen der Gesellschaft der Klientschaft (oder verbundenen Unternehmen) zu kommunizieren und Informationen zum Zweck der Dienstleistungserbringung auszutauschen.

Es kann vorkommen, dass die MEYER ACCOUNTING für andere Personen tätig ist oder über gewisse Informationen betreffend solche Personen verfügt, welche in ähnlichen Geschäftsbereichen wie die Klientschaft tätig sind oder welche die Klientschaft als Konkurrenz betrachten kann. Die MEYER ACCOUNTING untersteht keiner Pflicht, solche Informationen der Klientschaft bekannt zu geben.

Die MEYER ACCOUNTING kann zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten Daten und Informationen der Klientschaft weitergeben, wenn die Klientschaft dem ausdrücklich zugestimmt hat, die MEYER ACCOUNTING rechtlich dazu verpflichtet ist oder soweit dies zur Erbringung der von der Klientschaft angeforderten Dienstleistungen erforderlich ist. Die Nutzung der weitergegebenen Daten durch die Dritten ist streng auf die vertraglich vereinbarten Zwecke beschränkt. Die MEYER ACCOUNTING darf die Klientendaten systematisch im eigenen CRM-System erfassen und die Daten benutzen, um die Klientschaft betreffend weitere Dienstleistungen anzuschreiben. Im Weiteren richten sich die diesbezüglichen Rechte und Pflichten der MEYER ACCOUNTING nach der jeweils gültigen Datenschutzerklärung, welche auf der Website www.MEYER ACCOUNTING.ch abgerufen werden kann.

5. Interessenkonflikte/Verhältnis zu anderen Klienten

Es kann vorkommen, dass die MEYER ACCOUNTING ein Mandat nicht annehmen kann oder die Tätigkeit für die Klientschaft aufgrund von gesetzlichen oder standesrechtlichen Regeln einstellen muss, falls ein Konflikt zwischen den Verpflichtungen der MEYER ACCOUNTING gegenüber der Klientschaft und anderen Klienten oder zwischen den Interessen der MEYER ACCOUNTING und den Interessen der Klientschaft besteht. Die Klientschaft stimmt zu, der MEYER ACCOUNTING jederzeit alle für die Durchführung einer Konfliktsuche erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen. Ausserdem ist die Klientschaft gehalten, die MEYER ACCOUNTING umgehend über irgendwelche Umstände zu informieren, welche in ihren Augen einen potenziellen Interessenkonflikt darstellen könnten.

Die Klientschaft anerkennt, dass die MEYER ACCOUNTING bei einer Annahme eines Mandates keine Exklusivität in Bezug auf Beratung zu einer bestimmten Branche oder einem bestimmten Markt garantiert.

Vorbehaltlich gesetzlicher und berufsständischer Regeln kann die MEYER ACCOUNTING bei Transaktionen, Streitigkeiten oder anderen Angelegenheiten, an denen die Klientschaft oder mit der Klientschaft verbundene Einheiten ein Interesse haben, für andere Klienten agieren, sofern die MEYER ACCOUNTING dabei nicht ihre Pflichten gegenüber der Klientschaft verletzt.

6. Kommunikation

Ohne ausdrückliche andere schriftliche Anweisung stimmt die Klientschaft zu, dass die MEYER ACCOUNTING elektronische Hilfsmittel ohne Verschlüsselung benutzen kann, um mit der Klientschaft oder mit Dritten über die Belange der Klientschaft zu kommunizieren. Die Klientschaft anerkennt, dass die Kommunikation über elektronische Hilfsmittel, wie z. B. E-Mail, Fax oder internetbasierte Anwendungen, mit Risiken verbunden ist. Im Speziellen besteht das Risiko, dass Dritte über die Kommunikationsinhalte Kenntnis erlangen, dass die Inhalte solcher Kommunikation mit Computerviren infiziert, manipuliert oder korrumpiert werden können oder dass solche Kommunikation falsch zugestellt, verzögert oder nicht erhalten werden kann. Die MEYER ACCOUNTING ist für solche Risiken nicht haftbar.

Die MEYER ACCOUNTING weist die Klientschaft an, eigene Virenprüfungen auf allen ihren Systemen, Daten und Kommunikationsmitteln durchzuführen.

7. Haftung und Haftungsbeschränkung

Beanstandungen aus dem erteilten Auftrag sind umgehend vorzunehmen. Die MEYER ACCOUNTING ist zur Nachbesserung berechtigt.

Die MEYER ACCOUNTING haftet nur für rechtswidrige Absicht und grobe Fahrlässigkeit. 

Die Klientschaft erklärt sich damit einverstanden, dass sich allfällige Haftungsansprüche ausschliesslich gegen die MEYER ACCOUNTING richten. Hiermit erklärt die Klientschaft, dass sie keine Klagen oder Verfahren einleitet und auf entsprechende Ansprüche gegenüber Angestellten, Konsulenten, Anwälten, Partnern oder anderen mit der MEYER ACCOUNTING verbundenen Personen verzichtet. 

Jegliche Beratung durch die MEYER ACCOUNTING erfolgt ausschliesslich zur Verwendung und Nutzung durch die Klientschaft und darf durch die Kunden ohne die vorgängige schriftliche Zustimmung von der MEYER ACCOUNTING nicht für andere Zwecke genutzt oder als Grundlage verwendet oder anderen Personen bekannt gegeben werden (ausser gegenüber Beratern der Klientschaft, welche über diese Kenntnisse verfügen müssen, sich jedoch nicht auf solche Ratschläge abstützen dürfen). 

Falls die Rolle der MEYER ACCOUNTING darin besteht, die Klientschaft darin zu unterstützen, die Tätigkeit von anderen Beratern der Klientschaft zu koordinieren, ist die MEYER ACCOUNTING nicht verantwortlich für deren Beratungsleistungen. Es liegt in der Verantwortung der Klientschaft, sicherzustellen, dass ihr diese Beratungsleistungen zukommen, sie diese berücksichtigt und diese für die Zwecke der Klientschaft geeignet sind. 

Ohne ausdrückliche gegenteilige Abrede ist die MEYER ACCOUNTING weder für Beratungen über ausländisches Recht, d.h. nicht Schweizer Recht, noch für steuerliche Beratungen haftbar. Die MEYER ACCOUNTING ist auch nicht verpflichtet, eine bereits erteilte Auskunft der Klientschaft auf den neusten Stand zu bringen. 

Die Haftung der MEYER ACCOUNTING ist auf das 3-fache des bezahlten Jahreshonorars beschränkt.

8. Beschwerden

Die Klientschaft kann allfällige Beschwerden dem verantwortlichen Mandatsleiter mitteilen. Falls die Angelegenheit dadurch nicht zur Zufriedenheit der Klientschaft gelöst wird oder die Klientschaft weitere Anliegen hat, kann die Klientschaft solche Beschwerden schriftlich an jedes Mitglied der Geschäftsleitung der MEYER ACCOUNTING adressieren.

9. Beendigung

Der Auftrag endet durch Erfüllung bzw. das Erbringen der vereinbarten Leistung, durch Ablauf der vereinbarten Dauer oder durch Kündigung. Die Klientschaft sowie die MEYER ACCOUNTING haben das Recht, das Mandatsverhältnis sowie auf dessen Grundlage ausgestellte Vollmachten jederzeit einseitig aufzulösen. 

Die MEYER ACCOUNTING ist insbesondere bei drohender Insolvenz, Forderungsausständen mit Überfälligkeiten von mehr als 90 Tagen oder Überschuldung der Klientschaft berechtigt, die Leistungen sofort und ohne Pflicht zur Weiterführung der angefangenen Arbeiten zu kündigen. Gleich verhält es sich, wenn die Klientschaft ein rechtswidriges Verhalten von der MEYER ACCOUNTING verlangt. In allen Fällen stehen dieser die Honoraransprüche für die erbrachten Leistungen zu und zwar ungeachtet der Nichtvollendung der Arbeiten. 

Die Klientschaft schuldet der MEYER ACCOUNTING die bis zum Zeitpunkt der Beendigung des Mandates angefallenen Honorare, Auslagen und Aufwendungen sowie jene Honorare, Auslagen und Aufwendungen, die notwendigerweise im Zusammenhang mit der Beendigung des Mandatsverhältnisses oder mit der Übergabe der Arbeit an einen anderen Berater nach Wahl der Klientschaft entstehen. 

Die MEYER ACCOUNTING bewahrt die Akten während einer Dauer von 10 Jahren nach Beendigung des Mandatsverhältnisses oder nach Abschluss eines Auftrags auf. Nach Ablauf dieser Zeit kann die MEYER ACCOUNTING diese Akten ohne vorherige Ankündigung vernichten.

10. Anwendbares Recht und Streiterledigung / Salvatorische Klausel

Das Rechtsverhältnis zwischen der Klientschaft und der MEYER ACCOUNTING untersteht in allen Aspekten materiellem schweizerischen Recht. 

Alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Rechtsverhältnis sind durch die ordentlichen Schweizer Gerichte zu entscheiden. Der Gerichtsort ist Oberaargau, Schweiz. 

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB für ungültig erklärt werden, bleiben die weiteren Bestimmungen davon unberührt. Die ungültigen Bestimmungen sind durch wirtschaftlich möglichst gleichwertige, rechtmässige Bestimmungen zu ersetzen.

Oberbipp, 01.10.2020